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• FAQ Videothek •

In sekundenschnelle informiert.

Normen, Richtlinien, Verlegetipps?

Unser Elektro-Experte beantwortet Ihnen in kurzen Videoclips Ihre meistgestellten Fragen. Schauen Sie regelmäßig vorbei - wir erweitern unsere FAQ-Videothek stetig um neue interessante Fragen und Antworten rund um die Elektroinstallation.

In sekundenschnelle informiert:

GEIG Intro

Bis 2030 soll ein neues Gesetz eine Million Ladepunkte schaffen und mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen. Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 in nationales Recht um.

Wir erklären Ihnen in wenigen Sekunden, worum es im GEIG überhaupt geht.

GEIG §6

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schafft nun eine verpflichtende Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der Paragraph 6 trifft Aussagen zur Lade- und Leitungsinfrastruktur für den Neubau Wohngebäude.

Unser Elektro-Experte erklärt, worauf Sie achten müssen.

GEIG §7

Was sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bezüglich einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für den Neubau von Nichtwohngebäuden, wie Gewerbeimmobilien, vor?

In diesem kurzen Video zeigen wir Ihnen anschaulich erklärt, was das GEIG §7 vorschreibt.

 

GEIG §8+9

Mit vorausschauend verlegten Leerrohren lässt sich die vorhandene Elektroinstallation einfach erweitern – zum Beispiel um eine eigene Ladesäule für das E-Auto. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) trifft auch Aussagen zu größeren Renovierungen und zur Nachrüstung.

Wir erklären in diesem Video, wie diese Vorgaben lauten und welche Lösungen FRÄNKISCHE bietet.