In sekundenschnelle informiert:
GEIG Intro
Bis 2030 soll ein neues Gesetz eine Million Ladepunkte schaffen und mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen. Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 in nationales Recht um.
Wir erklären Ihnen in wenigen Sekunden, worum es im GEIG überhaupt geht.
GEIG §6
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schafft nun eine verpflichtende Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der Paragraph 6 trifft Aussagen zur Lade- und Leitungsinfrastruktur für den Neubau Wohngebäude.
Unser Elektro-Experte erklärt, worauf Sie achten müssen.
GEIG §7
Was sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bezüglich einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für den Neubau von Nichtwohngebäuden, wie Gewerbeimmobilien, vor?
In diesem kurzen Video zeigen wir Ihnen anschaulich erklärt, was das GEIG §7 vorschreibt.
GEIG §8+9
Mit vorausschauend verlegten Leerrohren lässt sich die vorhandene Elektroinstallation einfach erweitern – zum Beispiel um eine eigene Ladesäule für das E-Auto. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) trifft auch Aussagen zu größeren Renovierungen und zur Nachrüstung.
Wir erklären in diesem Video, wie diese Vorgaben lauten und welche Lösungen FRÄNKISCHE bietet.