Was beinhaltet das GEIG § 6 für den Neubau von Wohngebäuden?
Ab 6 Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Das heißt mit Leerrohren für die Elektroinstallation und Datenleitungen.
Unsere Empfehlung
Elektroinstallation: Kabuflex R plus Typ 750
Datenleitungen: FFKuS-EM-F-105 co2ntrol
Die vorbereitende Ladeinfrastruktur für Wohngebäude ist installiert und Ladepunkte können jederzeit errichtet werden.
Weitere Informationen unter: www.fraenkische.com/emobilitaet