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Was beinhaltet das GEIG § 7 für den Neubau von Nichtwohngebäuden?

Ab 7 Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektro- als auch Dateninstallation ausgestattet sein. Das heißt mit Leerrohren für die Elektroinstallation und Dateninstallation.

Unsere Empfehlung
Elektroinstallation: Kabuflex R plus Typ 750
Dateninstallation: FFKuS-EM-F-105 co2ntrol
Alternativ für die Aufputzinstallation: Staro-Gewinde-ES-V

Nichtwohngebäude müssen zusätzlich mit einem betriebsbreiten Ladepunkt ausgestattet werden. Sobald es einen zentralen Eigentümer für alle Stellplätze gibt, kann die Leitungsinfrastruktur für mehrere Stellplätze gebündelt werden. So können Kosten und Platzbedarf reduziert werden.

Die Leitungsinfrastruktur für Nichtwohngebäude ist errichtet und Ladepunkte können jederzeit nachgerüstet werden.

Weitere Informationen unter: www.fraenkische.com/emobilitaet

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