Was schreibt das GEIG § 8+9 für größere Renovierungen vor?
Ab dem 11. Stellplatz
-muss bei Wohngebäuden jeder Stellplatz mit einer vorbereiteten Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden
-muss bei Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit einer vorbereiteten Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden
Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Leerrohre sind auch hier die geeignete Leitungsinfrastruktur.
Weitere Informationen unter: www.fraenkische.com/emobilitaet