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Was schreibt das GEIG § 8+9 für größere Renovierungen vor?

Ab dem 11. Stellplatz
-muss bei Wohngebäuden jeder Stellplatz mit einer vorbereiteten Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden
-muss bei Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit einer vorbereiteten Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden

Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Leerrohre sind auch hier die geeignete Leitungsinfrastruktur.

Weitere Informationen unter: www.fraenkische.com/emobilitaet

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