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Gesetzlich verpflichtend: Ladeinfrastruktur

Gesetzlich verpflichtend: Ladeinfrastruktur

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet zu einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Mit den Lösungen von FRÄNKISCHE sind Handwerker und Hauseigentümer gut vorbereitet: Mit der Installation von Elektroinstallationsrohren erfüllen sie die gesetzlichen Vorgaben, sodass Nutzer flexibel auf den zukünftigen Bedarf an Ladepunkten reagieren können.

Bis zu 10 Millionen Elektrofahrzeuge sollen nach dem Willen der Bundesregierung bis 2030 zugelassen sein. Damit der Bedarf an Ladepunkten gedeckt werden kann, wurde die Richtlinie 2014/94/EU der Europäischen Union mit dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) in nationales Recht umgesetzt. Diese Vorschrift erfordert eine Reihe an Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur und Ladepunkten bei Neubauten oder Renovierungen von größeren Wohngebäuden und von Nichtwohngebäuden:

GEIG: verpflichtende Ladeinfrastruktur mit Elektroinstallationsrohren

Bei Wohngebäuden muss ab dem sechsten Stellplatz jeder mit einer vorbereiteten Ladeinfrastruktur mit Elektroinstallationsrohren ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden benötigt ab sieben Stellplätzen jeder dritte eine vorbereitete Ladeinfrastruktur mit Elektroinstallationsrohren und zusätzlich einen betriebsbereiten Ladepunkt. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab 2025 über mindestens einen Ladepunkt je Gebäude verfügen.

Bei umfangreicheren Renovierungen von Wohngebäuden muss ab dem elften Stellplatz jeder einzelne mit einer vorbereiteten Ladeinfrastruktur mit Elektroinstallationsrohren versehen werden. Ebenfalls ab dem elften Stellplatz gilt für Nichtwohngebäude: Jeder fünfte Stellplatz muss mit einer vorbereiteten Ladeinfrastruktur mit Elektroinstallationsrohren und mit einem betriebsbereiten Ladepunkt ausgestattet werden.
Die Leitungsinfrastruktur für die vorzusehenden Ladepunkte umfasst ein Energie und ein Datenkabel, das gemäß GEIG und DIN 18015-1 in Elektroinstallationsrohren oder einem anderen Kabelmanagementsystem verlegt werden muss. Zusätzlich ist Raum für Kabelanschluss, intelligente Messsysteme, Schutz- und Schaltgeräte sowie Platz für ein Lademanagement einzuplanen.

Zwar sieht das GEIG noch keine Verpflichtung für Ein- und Zweifamilienhäuser vor, aber eine Novellierung der EU-Richtline steht an: Hier wird voraussichtlich die Größe der Parkplätze bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, bei denen eine Ladeinfrastruktur vorzusehen ist, erheblich reduziert werden. Bürogebäude werden zukünftig verpflichtend mit Ladepunkten ausgestattet werden müssen. „Daher empfiehlt es sich schon heute, über das jetzt gültige GEIG hinaus Leerrohre für eine vorbereitende Ladeinfrastruktur bereits in der Planung zu berücksichtigen und bei der Realisierung des Bauvorhabens umzusetzen. So lassen sich hohe Folgekosten für eine spätere Nachrüstung vermeiden“, sagt Norbert Biener, Produktmanager/Referent Normen im Geschäftsbereich Elektro Systeme bei FRÄNKISCHE.

 

Leitungsinfrastruktur vom Elektro-Experten

Die Produkte von FRÄNKISCHE erfüllen alle Voraussetzungen für eine sichere Leitungsinfrastruktur, um später schnell Ladepunkte errichten zu können – ob bei privat genutzten Immobilien, Gewerbebauten, im Parkraum oder im kommunalen Bereich. Es sollte jeweils ein Elektroinstallationsrohr zur Aufnahme der Energieversorgungsleitung sowie ein weiteres für eine Datenleitung vorgesehen werden.

Direkt an die erdverlegten Rohre schließen die neuen eFlex-Stelen an. Die modular aufgebauten Stelen decken Stellplatzsituationen für ein bis vier Fahrzeuge ab. Die Systemlösungen mit den Adapterplatten eFlex Carrier sind herstellerunabhängig und sehr flexibel, was die unterschiedlichen Wallboxen betrifft. Sie bieten zudem die Möglichkeit, einen Verteiler für Zähler- und Schutzeinrichtungen sowie EDV-Technik zu integrieren.

Überschussladung mit der Photovoltaik-Anlage

Wer eine Photovoltaik-Anlage besitzt und den produzierten Solarstrom selbst im Haushalt verbraucht, sollte die Kommunikation seiner Geräte von Batteriespeicher bis Wallbox steuern und sie über ein Energiemanagementsystem miteinander vernetzen. Dieses misst alle relevanten Daten, wertet sie aus und optimiert anschließend automatisch die Nutzung der Photovoltaikenergie im Eigenverbrauch. So können zum Beispiel Überschüsse zum Laden des E-Autos verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist eine intelligente Wallbox, die den Ladestrom variabel anpasst.

Nachhaltige Lösungen mit ökobilanzierten co2ntrol-Rohren

Das Thema „Nachhaltigkeit“ gewinnt auch im Bauwesen zunehmend an Bedeutung. Auch FRÄNKISCHE unterstützt diese Entwicklung mit umweltfreundlichen Produktlösungen: „Mit unserem ökobilanzierten Elektroinstallationsrohr FFKuS-EM-F-105 co2ntrol leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit – sowohl im Bauwesen als auch für die E-Mobilität“, sagt Norbert Biener.

Erdverlegte Leerrohre und umfassendes Zubehör

Das Kabelschutzrohr Kabuflex R plus Typ 750 mit sehr hoher Druckfestigkeit ist besonders geeignet für die erdverlegte Leitungsinfrastruktur. Die Produkte der Kabu-Markenfamilie von FRÄNKISCHE – Kabu-Seal, Kabuflex Mauerkragen-Set, Kabu-IN DD oder Kabu-IN – ermöglichen eine gas- und wasserdichte Gebäudeeinführung.

Eine vorausschauend verlegte Rohrinfrastruktur ist eine Investition in die Zukunft: Sie spart Zeit und Kosten, indem sie den späteren Installationsaufwand einer Ladestation für die Elektromobilität deutlich reduziert. Die geeigneten Produkte hierfür bietet FRÄNKISCHE über den Elektrogroßhandel an – ob für den Parkraum, private Immobilien, den gewerblichen oder den kommunalen Bereich.